Pflegeversicherung                                    

Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt es seit 1995.
Viele Pflegebedürftige erhalten von ihr einen Zuschuss zur Sicherstellung der Pflege.



Immer dann, wenn ein Kranker auf Dauer pflegebedürftig bleibt, und vielfältige Unterstützung bei seiner Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftlichen Vesorgung benötigt, gilt es, einen Antrag zur Genehmigung einer Pflegestufe zu stellen. Hierbei unterstützen wir Sie. 

Unsere Leistungen:

- Hilfestellung bei der Beantragung und Begleitung beim Einstufungsverfahren
- Durchführung der Pflege als Sach- oder Kombinationsleistung
- Verhinderungspflege
- Betreuung von Demenzkranken

Seit dem 01.01.2013 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf entlastende Maßnahmen für pflegende Angehörige. Im Sinne der Unterstützung dieses Anspruches wird der Bereich Betreuung, Begleitung sowie die Alltagshilfe von uns stetig weiter ausgebaut - sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.