Krankenpflege                                           

Behandlungspflege - das sind Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung. Sie werden vom Hausarzt verordnet und an den Pflegedienst delegiert.


Examinierte Fachkräfte aus den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Intensivmedizin und Altenpflege übernehmen nach ärztlicher Verordnung:

Injektionen subcutan/intramuskulär
Einreibungen
Injektionen/Infusionen
Medikamentengabe / Überwachung der Medikamenteneinnahme
parenterale Ernährung über Portsysteme
Sondenernährung über PEG
Wundversorgung als Operationsnachsorge bei ambulanten Operationen und bei chronischen Problemwunden
Kompressionstherapie durch das Anlegen von Verbänden oder das Anziehen von Stützstrümpfen
Tracheostamieversorgung
Einläufe
Sicherstellung einer angemesssenen Schmerztherapie
Anwendung von Wärme- und Kältetherapien
Medizinische Einreibungen, Wickel
usw.

Die meisten medizinisch begründeten Behandlungen sind über Ihre Krankenversicherung abrechenbar.  Voraussetzung ist dabei immer die Verordnung Ihres Arztes.
Bei der Beantragung helfen wir Ihnen gerne.

Auch die Grundpflege kann zur Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen:

Z.B: Körperpflege, Ernährung, wenn Sie einen Unfall oder eine Operation hatten - so kann ein Krankenhausaufenthalt abgekürzt oder vermieden werden.

In begründeten Fällen kann es möglich sein, daß Ihre Krankenkasse diese Leistungen übernimmt. Auch hier brauchen Sie eine Verordnung Ihres Arztes und sollten die Kostenübernahme vorher beantragen. Wir helfen Ihnen dabei.

Beratung in besonderen Krankheitssituationen umfaßt ein vielfätiges Spektrum und richtet sich nach aktuellen Qualitätsstandards. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch informieren über die Organisation des Pflegealltages bei akuten und chronischen Erkrankungen.

Wir berücksichtigen Expertenstandards zur Vorbeugung gegen Begleiterkrankungen wie die Lungenentzündung oder das Wundliegen. Wir helfen bei der Beschaffung und dem Einsatz geeigneter Hilfsmittel.